Sitzung: 11.05.2021 GR/15/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Zustimmung zum Bauantrag und der isolierten
Abweichung zur Örtlichen Bauvorschrift, da der verminderte Abstand zur öffentlichen
Verkehrsfläche (hier Weißbachstraße) zu keiner Beeinträchtigung des Straßenverkehrs
führt. Das Vorhaben fügt sich harmonisch in das Orts- und Straßenbild ein. Die Abweichung städtebaulich
vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen
mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.