Beschluss:
Das Gremium stimmt dafür, dass nur Mitglieder und Besucher an
Sitzungen teilnehmen dürfen, die einen Nachweis für einen negativen Test, eine
überstandene Covid-Erkrankung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt
(z. B. Quarantäneaufhebungsbescheid vom Landratsamt) oder zwei Wochen nach
vollständiger Impfung vorweisen können. Bei einer Inzidenz unter 50 oder
aufgrund von aktuell gültigen Corona-Vorgaben des Landratsamtes bzw. der
Regierung entfällt die Testpflicht. Teilnehmer, die gegen das Hygienekonzept
verstoßen, werden von der Sitzung ausgeschlossen.