Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschluss:

 

Das Gremium stimmt dafür, dass nur Mitglieder und Besucher an Sitzungen teilnehmen dürfen, die einen Nachweis für einen negativen Test, eine überstandene Covid-Erkrankung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt (z. B. Quarantäneaufhebungsbescheid vom Landratsamt) oder zwei Wochen nach vollständiger Impfung vorweisen können. Bei einer Inzidenz unter 50 oder aufgrund von aktuell gültigen Corona-Vorgaben des Landratsamtes bzw. der Regierung entfällt die Testpflicht. Teilnehmer, die gegen das Hygienekonzept verstoßen, werden von der Sitzung ausgeschlossen.