Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zustimmung zum Bauantrag. Das Einvernehmen schließt auch die notwendigen Befreiungen der Örtlichen Bauvorschrift ein, da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Folgende Bedingungen sind Grundlage des Einvernehmens:

1.

der öffentlich gewidmete Fußweg „Grillweg“ muss weiterhin benutzbar bleiben

2.

Die Kosten für den Neubau- bzw. Änderung der Zufahrten sowohl über den Gehsteig von der B 20 als auch von der Rupertistraße aus, sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Entwässerung der Oberflächenwässer der Zufahrten und Eingänge ist so zu gestalten, dass kein Niederschlags - Oberflächenwasser in den öffentlichen Verkehrsraum fließen kann.

3.

Die Vergrößerung des Baugrundstücks Fl.Nr. 314 mit Teilflächen der Fl.Nr. 320/13 und 316/1 durch Verschmelzen ist vor Erteilung der Baugenehmigung notariell zu vollziehen. (Abstandsflächen auf eigenem Grundstück)

4.

Dem Bauantrag ist noch ein Entwässerungsplan gemäß der gemeindlichen Entwässerungssatzung beizulegen.