Sitzung: 08.06.2021 GR/16/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Zustimmung zum Bauantrag. Das Einvernehmen
schließt auch die notwendigen Befreiungen der Örtlichen Bauvorschrift ein, da
die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Folgende
Bedingungen sind Grundlage des Einvernehmens:
1.
der öffentlich gewidmete Fußweg „Grillweg“
muss weiterhin benutzbar bleiben
2.
Die Kosten für den Neubau- bzw. Änderung der
Zufahrten sowohl über den Gehsteig von der B 20 als auch von der Rupertistraße
aus, sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Entwässerung der
Oberflächenwässer der Zufahrten und Eingänge ist so zu gestalten, dass kein
Niederschlags - Oberflächenwasser in den öffentlichen Verkehrsraum fließen
kann.
3.
Die Vergrößerung
des Baugrundstücks Fl.Nr. 314 mit Teilflächen der Fl.Nr. 320/13 und 316/1 durch
Verschmelzen ist vor Erteilung der Baugenehmigung notariell zu vollziehen.
(Abstandsflächen auf eigenem Grundstück)
4.
Dem Bauantrag ist noch ein Entwässerungsplan
gemäß der gemeindlichen Entwässerungssatzung beizulegen.