Beschluss:
Zustimmung zum Bauantrag. Für die
Herstellung der Parkplätze auf Grünflächen ist eine Kompensationsmaßnahme von
der Regierung von Oberbayern eine Auflage zu bedingen. Die Kosten für den
Neubau- bzw. Änderung der Zufahrt von der Sonnenstraße aus sind vom
Antragsteller zu übernehmen. Die Entwässerung der Oberflächenwässer der Zufahrt
ist so zu gestalten, dass kein Niederschlags - Oberflächenwasser in die
öffentlichen Flächen (Gehweg und Ortsstraße) einfließen kann