Sitzung: 13.04.2021 GR/13/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Zustimmung
zum Bauantrag unter der Befreiung der Ziffer 6.2 der Örtlichen Bauvorschrift,
da sich das Vorhaben harmonisch in das Straßen- und Ortsbild einfügt, die
erforderliche Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen
vereinbar ist. Die Kosten für den evtl. geplanten Neubau- bzw. Änderung der
Zufahrt von der Reichenhaller Straße aus sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Die Entwässerung der Hallenzufahrt ist so zu gestalten, dass kein Niederschlags
- Oberflächenwasser in die Ortsstraße einfließen kann.