Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zustimmung zum Bauantrag unter der Befreiung der Ziffer 6.2 der Örtlichen Bauvorschrift, da sich das Vorhaben harmonisch in das Straßen- und Ortsbild einfügt, die erforderliche Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Kosten für den evtl. geplanten Neubau- bzw. Änderung der Zufahrt von der Reichenhaller Straße aus sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Entwässerung der Hallenzufahrt ist so zu gestalten, dass kein Niederschlags - Oberflächenwasser in die Ortsstraße einfließen kann.